Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Beratungs- und Umsetzungsmandate in den Bereichen Generative Engine Optimization und Suchmaschinenoptimierung.
Fassung vom 3. August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen meit, Inhaber Merag Shahzad, Strehlgasse 2, 8001 Zürich, Schweiz, E-Mail [email protected] (nachfolgend «meit») und der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde»). Sie richten sich ausschliesslich an Unternehmen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn meit ihnen schriftlich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte oder einem Mandatsvertrag gehen diesen AGB vor.
2. Leistungen
meit erbringt Beratungs-, Analyse- und Umsetzungsleistungen rund um die Sichtbarkeit von Marken in generativen KI-Systemen und Suchmaschinen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte oder dem Mandatsvertrag; die Beschreibungen auf dieser Website sind unverbindliche Angaben zum Rahmen der Zusammenarbeit.
2.1 Kostenlose Erstanalyse
Die Erstanalyse ist unentgeltlich und unverbindlich. Sie begründet keinen Anspruch auf ein Mandat und keine Beratungshaftung. Die Antwort auf eine Anfrage erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Die Ergebnisse der Erstanalyse dürfen vom Kunden intern frei verwendet werden.
2.2 Mandate
Mandate werden in Stufen erbracht, die aufeinander aufbauen. Messgrössen, Prompt-Set und Reportingrhythmus werden zu Beginn festgelegt und während der Laufzeit methodisch konstant gehalten, damit Ergebnisse vergleichbar bleiben. Das Reporting erfolgt monatlich, in der Regel bis zum fünften Arbeitstag, einschliesslich der zugrunde liegenden Rohdaten.
3. Zustandekommen des Vertrags
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine schriftliche Offerte von meit annimmt, in Textform oder per E-Mail. Offerten sind, sofern nicht anders vermerkt, dreissig Tage gültig. Mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Er stellt sicher, dass er über die notwendigen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt, und dass die Angaben zu seinem Unternehmen richtig sind.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend und begründen keine Minderung des Honorars.
5. Honorar und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Das konkrete Honorar wird in der Offerte festgelegt und bemisst sich am Umfang, nicht an Rabatten.
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist meit berechtigt, nach schriftlicher Mahnung die Leistungen bis zum Zahlungseingang einzustellen; ein Verzugszins von 5 Prozent bleibt vorbehalten. Zusätzlich beauftragte Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs werden nach Aufwand verrechnet und vorgängig offengelegt.
Auslagen für Drittleistungen, etwa Verzeichnisse, Werkzeuge oder Lizenzen, werden nur nach vorheriger Absprache und zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
6. Laufzeit und Kündigung
Mandate haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten; für die dritte Stufe beträgt sie zwölf Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist das Mandat mit einer Frist von einem Monat auf das Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall geschuldet.
7. Kapazität und Branchenexklusivität
meit führt maximal acht Mandate parallel und übernimmt in der Regel nur ein Mandat pro Branche und Region. Eine über diese Praxis hinausgehende Exklusivität besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wird.
8. Leistungsgrenzen und keine Erfolgsgarantie
KI-Systeme und Suchmaschinen werden von Dritten betrieben und laufend verändert. meit hat auf deren Ausgaben, Bewertungslogik und Verfügbarkeit keinen Einfluss. Eine bestimmte Nennung, Platzierung, Zitation oder ein bestimmter Umsatz kann deshalb nicht zugesichert werden. Prognosen und Modellrechnungen beruhen auf offengelegten Annahmen und sind keine Zusicherung eines Ergebnisses.
meit schuldet die fachgerechte, sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln des Fachgebiets, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
9. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht. Die Ergebnisse bleiben auch nach Beendigung der Zusammenarbeit beim Kunden.
An Methoden, Prompt-Sets, Vorlagen, Auswertungsmodellen und Werkzeugen, die meit unabhängig vom einzelnen Mandat entwickelt hat, verbleiben die Rechte bei meit. Der Kunde darf sie im Rahmen seines eigenen Betriebs nutzen, aber nicht Dritten zur Verfügung stellen oder verwerten.
10. Vertraulichkeit und Referenzen
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der Gegenseite vertraulich, auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus. Auf Wunsch wird vorgängig eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen.
meit darf den Kunden nur dann als Referenz nennen oder dessen Logo verwenden, wenn der Kunde vorgängig zugestimmt hat. Eine erteilte Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
11. Datenschutz und Zugänge
Beide Parteien halten die anwendbaren Datenschutzvorschriften ein, insbesondere das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz und, soweit anwendbar, die DSGVO. Einzelheiten zur Bearbeitung von Personendaten finden sich in der Datenschutzerklärung. Zugänge zu Systemen des Kunden werden nur im erforderlichen Umfang genutzt und nach Mandatsende zurückgegeben oder gelöscht.
12. Haftung
meit haftet für Schäden aus Absicht und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag beschränkt, den der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis für das betroffene Mandat bezahlt hat. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Hilfspersonen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse, die meit nicht zu vertreten hat und die die Leistungserbringung erheblich erschweren, etwa Ausfälle wesentlicher Drittsysteme, behördliche Massnahmen oder längere Netzstörungen, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Beide Parteien informieren sich unverzüglich.
14. Schlussbestimmungen
Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mindestens dreissig Tage im Voraus mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn er ihnen nicht vor Inkrafttreten widerspricht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag gültig; an ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Der Beizug qualifizierter Dritter durch meit ist zulässig; die Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei meit.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, soweit keine zwingende gesetzliche Zuständigkeit entgegensteht.