Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Was diese Website heute erfüllt, woran wir noch arbeiten und wie Sie uns eine Barriere melden können.
Stand: 3. August 2026 · Selbstbewertung
Anspruch
Diese Website soll für alle nutzbar sein, unabhängig von Sehvermögen, Motorik, Gerät oder Verbindung. Als Massstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA sowie der Schweizer Standard eCH-0059 für barrierefreie Webangebote.
Stand der Konformität
Teilweise konform mit WCAG 2.2 AA. Die Grundlagen sind umgesetzt, einzelne Punkte sind noch offen. Diese Einschätzung beruht auf einer internen Prüfung, nicht auf einem externen Audit.
Umgesetzte Massnahmen
- Semantisches HTML mit klarer Überschriftenhierarchie und genau einer Hauptaussage pro Seite als h1.
- Dokumentsprache ist als Deutsch (Schweiz) ausgezeichnet, damit Screenreader korrekt vorlesen.
- Alle inhaltlich relevanten Bilder haben einen Alternativtext, dekorative Elemente sind für Hilfstechnologien ausgeblendet.
- Die gesamte Navigation ist mit der Tastatur bedienbar; der Fokus ist jederzeit sichtbar hervorgehoben.
- Interaktive Elemente wie das Menü und die Umschalter der Simulation geben ihren Zustand über ARIA-Attribute bekannt.
- Bewegte Effekte werden automatisch reduziert, wenn im Betriebssystem «Bewegung reduzieren» aktiviert ist.
- Das Layout ist responsiv und bleibt bis 200 Prozent Zoom ohne horizontales Scrollen nutzbar; Schriftgrössen skalieren mit den Systemeinstellungen.
- Farbkontraste sind auf Fliesstext und Bedienelemente hin geprüft; Information wird nie allein über Farbe vermittelt.
Bekannte Einschränkungen
Folgende Punkte erfüllen die Zielstufe noch nicht vollständig. Wir arbeiten daran und aktualisieren diese Erklärung, sobald sich etwas ändert.
- Sprunglink zum Inhalt: Auf der Startseite fehlt ein «Zum Inhalt springen»-Link, mit dem die Navigation übersprungen werden kann. Geplant.
- Hauptbereich als Landmarke: Der Inhaltsbereich der Startseite ist noch nicht als main-Landmarke ausgezeichnet, was die Orientierung mit Screenreadern erschwert. Geplant.
- Animierte Simulation: Die Darstellung der KI-Antworten baut sich schrittweise auf. Bei aktivierter Bewegungsreduktion wird sie ruhiggestellt, eine vollständig statische Alternative fehlt bisher.
- Sekundärtexte: Einzelne kleine Hinweistexte auf dunklem Hintergrund liegen nahe an der Kontrastgrenze und werden überarbeitet.
- Externes Audit: Eine Prüfung durch eine unabhängige Fachstelle und ein Test mit gängigen Screenreadern stehen noch aus.
Barriere melden
Wenn Sie auf eine Hürde stossen, einen Inhalt nicht erreichen oder eine Information in einem anderen Format benötigen, melden Sie sich bitte. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen und stellen den betroffenen Inhalt auf Wunsch in zugänglicher Form zur Verfügung.
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr
Bitte nennen Sie die betroffene Seite und, wenn möglich, das verwendete Gerät oder Hilfsmittel.
Rechtlicher Rahmen
Das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet in erster Linie Angebote von Bund und bundesnahen Stellen. Als privates Unternehmen orientieren wir uns freiwillig an denselben Standards, weil digitale Zugänglichkeit zu guter Arbeit gehört. Für Angebote, die in der EU erbracht werden, können zusätzlich die Anforderungen des European Accessibility Act relevant sein; wir prüfen deren Anwendbarkeit laufend.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 3. August 2026 auf Basis einer internen Prüfung der Startseite und der Rechtsseiten erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen der Website und mindestens einmal jährlich überprüft.